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Bistum Fulda gibt Handlungsempfehlung zu den Themen Energieeinkauf und Energieeinsparung

Energieeinsparung und Nachhaltigkeit

Bistum Fulda gibt Handlungsempfehlung zu den Themen Energieeinkauf und Energieeinsparung

Für das Bistum Fulda wird derzeit eine Handlungsempfehlung zu den Themen Energieeinkauf und Energieeinsparung in Zeiten der Energieversorgungskrise erarbeitet. Schon die bisher gültigen Empfehlungen und Möglichkeiten können zu erheblichen Kosten- und Energieeinsparungen beitragen. So bietet das Bistum den Kirchengemeinden bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit des gemeinsamen Gas- und Stromeinkaufs durch Rahmenverträge an. Strom wird bei einem Anbieter bezogen, der prinzipiell nur Ökostrom im Geschäftsmodell hat. Der noch bis Ende 2024 laufende Rahmenvertrag für Erdgas beinhaltet die Kompensation der CO2-Emissionen, d.h. aufgrund ausgleichender Maßnahmen gilt das bezogene Erdgas als klimaneutral.


Besucher unserer Kirchen sind es ohnehin gewohnt, in der kalten Jahreszeit mit Jacken und Mänteln in den Gottesdienst zu kommen, da die Kirchen in der Regel nicht auf Zimmertemperaturen geheizt werden: In der Heizperiode werden als Mindesttemperaturen für Kirchenräume während der Gottesdienste Temperaturen von 12°- 14° C empfohlen, in anderen Zeiten 8° C. Eine weitere Absenkung dieser Werte kann abhängig von bauphysikalischen Gegebenheiten wie den zu erwartenden Schwankungen und Extremwerten der jeweiligen Luftfeuchtigkeit möglich sein. Differenzierte Empfehlungen dazu werden derzeit erstellt, dazu sind die entsprechenden Fachleute auch in einem überdiözesanen Austausch. Dabei gibt es aber auch bauphysikalische Grenzen – so gilt es etwa, Schäden an der Bausubstanz, an Orgeln und Kunstgegenständen durch zu niedrige oder zu stark schwankende Temperaturen zu vermeiden.


Vielerorts werden aktuell auch die Möglichkeiten zur Zusammenlegung von Gottesdiensten an einem Standort geprüft, etwa auch die verstärkte Nutzung von Pfarrheimen. Zur Beheizung von kirchlichen Arbeitsstätten und Versammlungsräumen werden Regelungen in Anlehnung an öffentliche Einrichtungen erstellt. Weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung gibt es zudem in der Außenbeleuchtung: Die Aktion „Licht aus, Sterne an“ im Zusammenhang mit den Rhöner Sternparkwochen war für das Bistum Fulda schon vor der nun gültigen Energieeinsparverordnung Anlass, zum dauerhaften Verzicht auf nicht notwendige Außenbeleuchtung von Gebäuden aufzurufen.


Die Bewahrung der Schöpfung und damit auch der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen ist für uns als Christen auch unabhängig von der derzeitigen Versorgungskrise ein zentrales Thema. Das Bistum Fulda hat dazu z. B. seit dem Jahr 2007 eine eigene Umweltbeauftragte. Zahlreiche Empfehlungen und Hilfestellungen unterstützen die Gemeinden, effizient mit Energie umzugehen. So gibt es etwa seit vielen Jahren Klimaschutz-Teilkonzepte für zahlreiche Liegenschaften und daraus resultierend die Erfassung und Visualisierung von Verbräuchen mit dem Ziel, konkrete Einsparmaßnahmen und Verhaltensänderungen anzuregen und abzuleiten. Zum 1. September 2022 nimmt zudem ein Klimaschutzmanager die Arbeit auf, um ein integriertes Klimaschutzkonzept für das Bistum Fulda zu erstellen. Auch dabei spielt der effiziente Umgang mit den zur Verfügung stehenden Energiequellen eine wichtige Rolle. Auf einigen größeren Gebäuden des Bistums befinden sich bereits seit Jahren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, ein weiterer Ausbau wird angestrebt. 


Das Bistum animiert die Pfarrgemeinden darüber hinaus zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Energieeinsparung wie etwa der Anpassung der Heizungssteuerung an die Gottesdienstzeiten, einer Heizungswartung und einem hydraulischen Abgleich zur Optimierung. Auch innovative Wärmekonzepte wie Geothermie in Verbindung mit Flächenheizungen sind als Pilotprojekte in einzelnen Liegenschaften bereits umgesetzt. An anderen Stellen sind Kirchen auch an Nahwärmenetze angeschlossen.


 

14.09.2021


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