Bischöfliches Kirchenmusikinstitut
Beihilfen
Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit
Die Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit
waren wg. Corona in diesem Jahr noch kein Thema. Nachdem nun vielerorts das
kirchenmusikalische Leben wieder in Gang gekommen ist, bieten wir Ihnen
folgendes Vorgehen an:
- Wenn Sie im vorigen Jahr
2020 einen Antrag gestellt und mit uns vereinbart hatten, diesen auf 2021
zu übertragen, teilen Sie uns bitte bis zum 19. November mit, ob
die Veranstaltung stattgefunden hat/ noch stattfindet und ob sich ggf. die
beantragte Summe geändert hat.
- Wenn Sie im laufenden
Jahr 2021 Kosten anmelden möchten (a. für instrumentale Chorbegleitung in
Gottesdienst oder Konzert, b. für die Anschaffung von Noten, c. für
Probenwochenenden gem. u. a. Richtlinien), teilen Sie uns dies bitte formlos
per E-Mail bis zum 19. November mit. Die Dateien mit den
Richtlinien sind zwar noch die alten von 2020, die Rückseiten sind aber
noch gültig.
- Wenn Sie in diesem Jahr
bereits „vorsorglich“ mit einem alten Formular einen Antrag gestellt
haben, teilen Sie uns bitte ebenfalls bis zum 19. November mit, ob
Sie diesen aufrechterhalten und in welcher Höhe sich die Kosten belaufen
werden.
- Nach dem 19. November
werden wir über die dann vorliegenden Rückmeldungen beraten und
entscheiden.
- Für das nächste Jahr
2022 werden wir zu gegebener Zeit darüber informieren, ob und in welcher
Form es wieder Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit geben wird.
Wir hoffen, Ihnen damit Ihre kirchenmusikalische Planung und
das Musizieren ein wenig erleichtern zu können!
Beihilfe-Antragsformulare zum Download