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Kirchliche Finanzen

Finanzen und Vermögen des Bischöflichen Stuhls zu Fulda

Offene Bücher, offene Türen

Der Bischöfliche Stuhl zu Fulda, das Amt des Bischofs, ist (neben dem Bistum Fulda) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also rechtlich gesehen eine eigenständige juristische Person. 


Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls und des Bistums Fulda werden zusammen verwaltet.


Der Haushaltsplan des Bistums Fulda beinhaltet daher auch alle Einnahmen und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls und wird an dieser Stelle im Internet veröffentlicht (www.bistum-fulda.de). Beide Haushalte sind damit öffentliche Haushalte.

 

Der Bischöfliche Stuhl hat in seiner zweckgebundenen Rücklage „Grundstückfonds“ ein liquides Vermögen von knapp 5,3 Millionen Euro.

Aus Erbbaurechten, Vermietungen und Verpachtungen des Bischöflichen Stuhls fließen dem Bistum Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr zu. Ein Teil der Liegenschaften des Bischöflichen Stuhls sind selbst genutzte Immobilien, die keine Einnahmen erzielen, jedoch Unterhaltskosten verursachen, darunter z.B. das Gebäude der Theologischen Fakultät in Fulda und die Stiftsschule in Amöneburg. Ein anderer Teil besteht aus verschiedenen Gebäuden und Ländereien, die kostenlos oder zu geringen Beträgen kirchlich-sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören z.B. ein Behindertenwohnheim der Caritas im ehemaligen Bischöflichen Konvikt, das Areal für die Kinder- und Jugendhilfe der Salesianer Don Boscos in Sannerz, Flächen für den Antoniushof (Antoniusheim), einer Einrichtung für Menschen mit geistigen Behinderungen in Fulda-Haimbach sowie das Gelände, auf dem sich das Franziskanerkloster auf dem Frauenberg in Fulda befindet.

Der Bischöfliche Stuhl ist gemeinsam mit den Diözesen Limburg, Mainz und Erfurt am Gemeinnützigen Siedlungswerk Frankfurt beteiligt und hat Anteile am Siedlungswerk Fulda . Sinn und Zweck dieser Einrichtungen, die ausführlich im Internet dokumentiert sind, ist vor allem der soziale Wohnungsbau. Darüber hinaus bestehen Beteiligungen am Weltbildverlag in Augsburg sowie an der Gesellschaft für kirchliche Publizistik, über die die Bistumszeitung „Bonifatiusbote“ bezuschusst wird.

Aufsicht und Kontrolle

Aufsicht und Kontrolle des Bischöflichen Stuhls erfolgen aufgrund der gemeinsamen Darstellung im Haushalt über die diözesanen Gremien.

Die Finanzabteilung stellt den Haushaltsplan für das Bistum auf (inkl. Bischöflichen Stuhl).

Der Diözesanvermögensverwaltungsrat ist ein Gremium, das mit Fachleuten aus allen Bereichen der Bistumsverwaltung (Seelsorgeamt, Bauabteilung, Finanzabteilung, Schulabteilung, Personalabteilung und anderen) besetzt ist. Dieses Gremium berät und beschließt den Haushalt in erster Instanz.

Der aufgestellte Haushalt wird dem Kirchensteuerrat zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Kirchensteuerrat ist ein Gremium, in das durch Wahl Vertreter des Katholikenrates und der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden entsandt werden. Zur tiefer gehenden Prüfung und Vorbereitung bildet dieses Gremium den Haushaltsausschuss und den Prüfungsausschuss des Kirchensteuerrates. Beide Gremien geben ihr Votum zur Zustimmung/Entlastung dem Kirchensteuerrat, der nach Debatte über Haushalt und Jahresrechnung (=Jahresabschluss) entscheidet.

Ein eigenes Referat der Finanzabteilung überwacht und verbucht sodann unterjährig die Ausgaben in den einzelnen ‚Abteilungen und diözesanen Einrichtungen wie Schulen, Bildungshäuser etc. sowie auch die Ausgaben, die für den Bischof und die Bistumsleitung anfallen.

Kommt es zu Überschreitungen von genehmigten Budgets, so ist in einem mehrstufigen Verfahren die Zustimmung zu den Mehrausgaben einzuholen. Ab einem Betrag von 15.000 Euro ist der Kirchensteuerrat zu informieren, ab 30.000 Euro ist die Genehmigung des Kirchensteuerrates erforderlich.

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

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